HU und AU fällig bzw. abgelaufen?
Bei Neuwagen nach drei Jahren, bei allen anderen Pkw steht spätestens alle zwei Jahre die gesetzlich vorgeschriebene Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung an.
Bei der HU / AU wird Ihr Fahrzeug von vorne bis hinten komplett Überprüft und auf Sicherheitsmängel hin untersucht. Die Experten der amtlich anerkannten Prüforganisationen untersuchen das Fahrzeug, die Teile und Funktionen auf Herz und Nieren.
Die Hauptuntersuchung ist gesetzlich vorgeschrieben und dient dazu, Fahrzeuge mit Sicherheitsmängeln nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen zu lassen.
Bereits vor der eigentlichen Hauptuntersuchung durch den Experten der Prüforganisation überprüfen wir Ihr Fahrzeug und reparieren nach Absprache mit Ihnen eventuelle Mängel, damit bei der HU erst gar keine Beanstandungen auftreten und Ihr Fahrzeug sofort die neue Plakette erhält.