Unfall? Wie verhalte ich mich richtig!                              

 

Pech gehabt? Hier kommt Ihre Hilfe! 

Ihre Alzeyer Automobil GmbH steht an Ihrer Seite

Als Unfallgeschädigter haben Sie grundsätzlich Anspruch darauf, dass Ihnen die im Zusammenhang mit dem Unfall entstehenden Kosten vom Schadensverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung erstattet werden.

 
 
 
 

Bergen/Abschleppen

Die Kosten für die Bergung und/oder das Abschleppen Ihres beschädigten Fahrzeuges zu Ihrem Reparaturbetrieb trägt gegebenenfalls die Versicherung des Unfallverursachers im Rahmen ihrer Haftung. Liegt Ihr Kfz-Reparaturbetrieb in zu großer Entfernung zum Unfallort, ist die Versicherung lediglich verpflichtet, diese Kosten im üblichen Umfang zu erstatten. Deshalb ist es wichtig, dass Sie die Alzeyer Automobil GmbH möglichst noch von der Unfallstelle aus anrufen und die weitere Vorgehensweise abstimmen.

 

Freie Wahl der Reparaturwerkstatt

Als Geschädigter eines Verkehrsunfalls haben Sie das uneingeschränkte Recht, einen Reparaturbetrieb Ihres Vertrauens mit der Unfallreparatur Ihres beschädigten Fahrzeuges zu beauftragen. Die Reparatur in der Werkstatt Ihres Vertrauens stellt sicher, dass später keine Probleme bei der erweiterten Herstellergewährleistung, bei Garantieleistungen oder bei möglichen Kulanzfällen auftreten und dient gleichermaßen dem Werterhalt Ihres Fahrzeuges. Sowohl die hochqualifizierten Mitarbeiter als auch die modernste technische Ausstattung der Werkstatt Ihres Vertrauens ermöglichen diese Versprechen. Ihr Betrieb wird dahingehend regelmäßig vom Fahrzeughersteller sowie von unabhängigen Institutionen überprüft.

 

Schadenfeststellung durch einen Kfz-Sachverständigen

Die Beauftragung eines Kfz-Sachverständigen Ihres Vertrauens liegt schon allein aus Gründen der Beweissicherung in Ihrem Interesse. Gleichzeitig ermittelt der Sachverständige den Umfang des Schadens sowie dessen Höhe. Ein qualifizierter Kfz-Sachverständiger kann die Höhe einer eventuellen Wertminderung Ihres Fahrzeuges ermitteln, was selbst bei Fahrzeugen, die älter als 5 Jahre sind, gegeben sein kann. Im Falle eines Totalschadens stellt er darüber hinaus den Restwert und den Wiederbeschaffungswert fest. Ihr Fachbetrieb ist Ihnen bei der Suche und Beauftragung eines unabhängigen und qualifizierten Kfz-Sachverständigen gerne behilflich. Ist ein so genannter Bagatellschaden offensichtlich (Schadenhöhe bis ca. 750,-€), werden die Kosten für das Gutachten eines Kfz-Sachverständigen i.d.R. nicht von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers übernommen. In einem solchen Fall ist Ihnen die Alzeyer Automobil gerne bei der Reparaturkostenkalkulation behilflich.



Ihre Mobilität während des unfallbedingten Fahrzeugausfalls

Während der unfallbedingten Reparatur Ihres Fahrzeuges haben Sie grundsätzlich Anspruch auf die Anmietung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeuges. Die Versicherung des Unfallverursachers ist im Rahmen ihrer Haftung verpflichtet, Ihnen die dafür entstehenden Mietwagenkosten zu ersetzen, sofern sich diese im marktüblichen Rahmen bewegen. Selbst im Falle eines Totalschadens, den Sie nicht reparieren lassen, haben Sie das Recht, ein Unfallersatzfahrzeug anzumieten, bis Sie ein Ersatzfahrzeug gefunden haben (üblicherweise wird von einer Wiederbeschaffungsdauer von 14 Tagen ausgegangen). Falls Sie keinen Mietwagen in Anspruch nehmen möchten, z.B. weil Sie diesen nur sehr selten und für äußerst geringe Fahrtstrecken benötigen würden, haben Sie alternativ die Möglichkeit, bei der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die so genannte Nutzungsausfallentschädigung geltend zu machen.

 

Totalschaden

Selbst wenn die im Gutachten des Kfz-Sachverständigen ermittelten unfallbedingten Reparaturkosten zzgl. merkantiler Wertminderung den Wiederbeschaffungswert Ihres Fahrzeuges um bis zu 30 % überschreiten, können Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen. Das setzt allerdings voraus, dass Sie das Fahrzeug weiter nutzen wollen und die Reparatur fachgerecht, entsprechend den gutachterlichen Vorgaben durchgeführt wird. Beabsichtigen Sie das nicht oder handelt es sich um einen so genannten eindeutigen Totalschaden, können Sie Ihr Fahrzeug zu dem im Sachverständigengutachten ermittelten Restwert verkaufen, z.B. an Ihr Autohaus. In diesem Fall sollte zwischen Ihnen und Ihrem Autohaus ein schriftlicher Kaufvertrag geschlossen werden. Eventuelle Kaufangebote der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers sind nur dann zu berücksichtigen, wenn sie Ihnen einerseits vor Abschluss des oben erwähnten Kaufvertrages bekannt waren und andererseits konkrete Angaben zu dem Aufkäufer und dessen Preisangebot beinhalten. Solche Restwertangebote der Haftpflichtversicherer basieren oft auf Angeboten spezialisierter Restwertaufkäufer, die für Sie als Verkäufer nicht kontrollierbar sind.

 

Anwaltliche Beratung und Vertretung

Es steht Ihnen frei, einen Rechtsbeistand Ihres Vertrauens mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen zu beauftragen. Bei Unfällen mit Ausländern ohne Wohnsitz in Deutschland, mit Personenschäden und/oder Todesfällen, bei denen der Verursacher unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluss stand, mit Kindern als (wahrscheinliche) Verursacher, ist die Einschaltung eines Rechtsbeistands immer angeraten.                Ihre Alzeyer Automobil ist Ihnen bei der Suche nach einem im Verkehrs- bzw. Schadensrecht sachkundigen Rechtsanwalt gerne behilflich. Die im Zusammenhang mit dem Verkehrsunfall entstehenden Anwaltskosten hat die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers im Rahmen ihrer Haftung zu ersetzen.

 

Selbst verschuldeter Unfall

Auch wenn Sie einen Unfall vollständig oder zum Teil selbstverschuldet haben, steht die Alzeyer Automobil an Ihrer Seite.
Wenn Sie kaskoversichert sind, sind Ihre Rechten und Pflichten nicht gesetzlich geregelt, sondern ergeben sich aus Ihrem Kaskoversicherungsvertrag. Grundsätzlich gilt aber auch hier, dass Sie einen Reparaturbetrieb ihres Vertrauens mit der Instandsetzung beauftragen können. Sofern Sie unverschuldet mit Ihrem Fahrzeug in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden, sollten Sie im eigenen Interesse unbedingt folgende Punkte beachten:


Werkstatt des Vertrauens

Sie haben das Recht, Ihr Fahrzeug in einer von Ihnen ausgewählten Werkstatt Ihres Vertrauens reparieren zu lassen.

 

Kfz-Sachverständiger des Vertrauens

Dem Geschädigten steht es grundsätzlich frei, einen Sachverständigen seiner Wahl zur Beweissicherung und Feststellung von Schadenumfang und Schadenhöhe zu beauftragen. (z.B. www.bvsk.de)



Unabhängige Beweissicherung

Erst die vollständige Beweissicherung über Schadenumfang und Schadenhöhe gewährleistet, dass dem Geschädigten die ihm zustehenden Schadenersatzansprüche in vollem Umfang erstattet werden.


Umfang des Schadens

Beim Verkauf eines instandgesetzten Fahrzeuges ist die Tatsache eines Unfalles im Regelfall offenbarungspflichtig. Durch das Schadengutachten nebst Lichtbildern kann einem eventuellen Kaufinteressenten der genaue Schadenumfang belegt werden. 

 

Merkantile Wertminderung

Die Höhe eines eventuellen Wertminderungsanspruches kann in der Regel erst durch ein Gutachten belegt werden. Ohne unabhängigen Kfz-Sachverständigen verzichten Autofahrer häufig auf Wertminderung bis zu mehreren tausend Euro. 

 

Abrechnung auf Gutachtenbasis

Dem Geschädigten steht es grundsätzlich frei, sich die Reparaturkosten vom Unfallgegner auf Basis eines von ihm vorgelegten Schadengutachtens erstatten zu lassen (fiktive Abrechnung). In diesen Fällen wird die Mehrwertsteuer nicht erstattet. Im Totalschadenfall kann auf der Grundlage des Gutachtens die Höhe der Mehrwertsteuer ermittelt werden (z. B. bei differenzbesteuerten Gebrauchtfahrzeugen). 

 

Mietwagen

Ist Ihr Fahrzeug unfallbedingt nicht fahrbereit, sind Sie aber auf ein Fahrzeug angewiesen, so haben Sie für die Dauer der Reparatur bzw. Beschaffung eines neuen Fahrzeugs, wie sie sich ggf. aus dem Sachverständigengutachten ergibt, Anspruch auf ein gleichwertiges Mietfahrzeug. Wenden Sie sich insoweit an die örtlichen Autovermieter.

 

Rechtsanwalt

Zur Durchsetzung seiner Ansprüche kann der Geschädigte einen Rechtsanwalt seines Vertrauens beauftragen - die Kosten hierfür hat die Versicherung des Schädigers grundsätzlich zu tragen (Anwälte vermittelt z. B. der „Beirat Rechtsanwälte im BVSK", Tel.: 030 - 2537850)

 

Achtung Schadenmanagement

Halten Sie die Abwicklung des Unfallschadens stets in Ihren Händen, auch wenn Ihnen insbesondere von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners die gesamte Abwicklung des Schadens angeboten wird.

 

Der AAG- Versicherungsservice

Auto und Versicherung aus einer Hand: Die speziell auf unsere Kunden abgestimmte Kfz-Versicherung bietet Ihnen viele Vorteile:

günstige Tarife durch hohe Rabatte, Anspruch auf Reparatur in unserer Fachwerkstatt, volle Deckung mit vielen serienmäßigen Extras. Plus Zubehör nach Maß, entsprechend Ihrer Fahr- und Lebensgewohnheiten. Schutzbrief: ob Panne, Unfall oder Diebstahl: Sie bleiben mobil, rund um die Uhr - europaweit. Reduzierung der Selbstbeteiligung um 50 % bei Schäden > 1.500.- € (max. 250,- € bei Reparaturen in unserem Betrieb) Kaufpreisersatz bei Unfalltotalschaden für Ihr Auto bis 18 Monate Rabattschutz: Auch nach einem Unfall weiter günstig fahren; keine Rückstufung in eine höhere Beitragsklasse nach einem Haftpflichtschaden. So sparen Sie im Ernstfall über viele Jahre viel Geld.